Ratgeber – Nützliche Tipps fürs Wohnen im Alter

Welche Wohn- und Betreuungsformen gibt es überhaupt?
Die heutigen Wohnformen für Menschen im Alter sind vielfältig und dem Grad der Begleitungs-, Betreuungs- und Pflegebedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst.

  • Zu Hause alt werden. Dies entspricht dem Wunsch der meisten älter werdenden Menschen. Bei Bedarf können externe Serviceleistungen beigezogen werden. Die Pflege erfolgt durch Angehörige und/oder mithilfe ambulanter Unterstützung (Spitex).
  • Alterswohnung / Alterssiedlung. Wohnungen, die spezifisch für ältere Menschen gebaut wurden. Im Idealfall nicht nur im Innern hindernisfrei gestaltet, sondern in einem altersgerechten Umfeld und gut ans Quartier und öffentliche Dienstleistungen angebunden.
  • Wohnen mit Dienstleistungen / Betreutes Wohnen. Dieses Angebot kombiniert die Alterswohnung mit der Möglichkeit, je nach Bedürfnis professionelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen – Verpflegung, Haushalt, soziale Betreuung, Pflege, Kultur, Freizeit.
  • Alterswohngemeinschaft. Selbst organisierte und langfristig angelegte Wohnarrangements in Form einer Alters-WG, in der alle Bewohnerinnen und Bewohner einen eigenen Raum haben. Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Gästezimmer und je nachdem auch Badezimmer werden geteilt.
  • Altershausgemeinschaft. Zusammen allein wohnen: In einer selbst organisierten Altershausgemeinschaft verfügen alle Parteien über eine eigene, abschliessbare Wohnung. Je nachdem gibt es auch gemeinschaftliche Innen- und Aussenräume.
  • Mehrgenerationenhaus. Eine Wohnform, in der sich verschiedene Generationen (ältere Menschen, jüngere Familien, alleinstehende Elternteile) gegenseitig ergänzen und unterstützen. Variante: Alte Menschen, die über viel Wohnraum verfügen, stellen gegen Mithilfe in Haushalt, Garten, Betreuung etc. Zimmer bzw. Wohnungen zur Verfügung.
  • Altersheim. Für ältere Menschen, die nicht selbstständig leben wollen oder können, aber nicht pflegebedürftig sind. Eigenes Zimmer mit Nasszelle, aber keine eigene Küche. Dienstleistungen wie Verpflegung, Wäsche, Putzen, Beratung, Nutzung gemeinsamer Räume und Veranstaltungsangebote sind inbegriffen.
  • Altersresidenz. Altersheim in gehobenem Standard mit hotel-ähnlichem Wohnangebot. Bewohner verfügen über eigene Wohnung mit Bad und Küche, leben aber gemeinsam in einer Institution mit breitem Angebot an professionellen Dienstleistungen: Schwimmbad, Restaurant, Fitnessraum, kulturelle Veranstaltungen usw. Oft auch mit Pflegeabteilung.
  • Pflegeheim. Für ältere Menschen, die auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft des Pflegepersonals. Je nachdem Ein- oder Zweibettzimmer mit Nasszelle. Professionelle Dienstleistungen, die alle Lebensbereiche abdecken, gehören standardmässig dazu.
  • Pflegewohngruppe. Diese haben eine ähnliche Struktur wie moderne Pflegeheime und werden oft dezentral geführt. Pflegewohngruppen sind aber auch innerhalb eines Pflegeheims eine mögliche alternative Wohnform. Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Pflegepersonal.
  • Tages- und Nachtstätten. Tagesbetreuungsangebote für ältere Menschen werden immer wichtiger. Die Tagesstruktur und pflegerische Betreuung wird z. B. vom angegliederten Alters- und Pflegeheim gewährleistet. Heute gibt es temporäre Betreuungsangebote etwa nach einem Spitalaufenthalt oder einer gesundheitlichen Krise, um danach wieder nach Hause zurückzukehren.

Manche Institutionen kombinieren verschiedene Wohn- und Betreuungsformen miteinander. Wie die Angebote aussehen, kann direkt bei den Institutionen erfragt werden.

Quelle: Curaviva Schweiz

In einem Alters- und Pflegeheim fallen unterschiedliche Kosten an: Pensions-, Pflege-, Betreuungs- und übrige Kosten. Wie teuer das Leben im Alters- und Pflegeheim ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Es fallen verschiedene Arten von Kosten an, die auch unterschiedlich getragen werden.
Durchschnittlich war 2015 in einem Schweizer Alters- und Pflegeheim mit den folgenden Kosten zu rechnen (Datenbasis: Statistik der sozialmedizinischen Institutionen):

 

Monat              

Tag                  

Pension (Hotellerie)

CHF 3'672

CHF 122

Pflege (gemäss Krakenversicherungsgesetz)      

CHF 3'710

CHF 124

Betreuung

CHF 1'411

CHF   47

übrige Kosten

CHF    180

CHF     6

Gesamtkosten (Durchschnitt)

CHF 8'973

CHF 299

 

Beim Eintritt in eine Institution ist üblicherweise ein Depot/eine Vorauszahlung der Kosten für einen Monat zu leisten.

Die Pensions- und Betreuungskosten sind durch die pflegebedürftigen Personen zu finanzieren. Sie werden üblicherweise als Kostenblock «Aufenthalt» zusammengefasst. Rund 40 Prozent der pflegebedürftigen Personen können die Aufenthaltskosten aus eigener Kraft (AHV- und BVG-Rente, übrige Einkommen, Vermögensverzehr) finanzieren. Die restlichen 60 Prozent sind auf AHV-Ergänzungsleistungen angewiesen.

An die Pflegekosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls einen Beitrag leisten. Dieser ist aber per Gesetz auf maximal CHF 21.60 pro Tag beschränkt. Die Krankenversicherung beteiligt sich in einem Umfang, der von der Pflegeintensität abhängt (es gibt 12 sogenannte Pflegestufen). Den Rest der Pflegekosten übernimmt die öffentliche Hand.

  • Heimbewohner/in bezahlt max. CHF 21.60 pro Tag an die Pflegekosten
  • Krankenversicherung bezahlt max. CHF 108.00 pro Tag (höchste Pflegestufe 12)
  • Gemeinde/Kanton bezahlt den offenen Restbetrag

Mit diesem Finanzierungsprinzip sind 100 Prozent der gesetzlich anerkannten und nachgewiesenen Pflegekosten finanziert. 

Als übrige Kosten versteht man die Aufwendungen für Arzt-, Arznei-, Therapiekosten und Hilfsmittel. Grundsätzlich werden diese durch die Krankenversicherung (Grundversicherung) rückerstattet.

Die administrative Abwicklung und Höhe der Finanzierung der Pflegekosten, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung (für regelmässige Unterstützung im Alltag) unterscheiden sich kantonal.

Quelle: Curaviva Schweiz

Ergänzungsleistungen erhöhen die AHV

Wenn das Budget nicht mehr reicht

Der Staat gibt vor, dass alle Menschen im Ruhestand ein definiertes Existenzminimum erreichen müssen. Demnach beträgt der allgemeine Lebensbedarf für eine alleinstehende Person Fr. 19'610 im Jahr, bei einem Paar sind es Fr. 29'415. Die Ausgaben für Miete und Krankenkasse sind dabei nicht berücksichtigt. 

Sinkt die Altersrente unter diese Grenze, wird die Lücke durch Ergänzungsleistungen (EL) abgedeckt. Wer allerdings genügend Reserven hat, muss zuerst die Ersparnisse aufbrauchen. Alleinstehende profitieren erst, wenn ihr Vermögen unter Fr. 100'000 sinkt. Für Paare liegt die Limite bei Fr. 200'000. Laut Schätzungen beziehen 16% der Rentner keine EL, obwohl sie Anspruch darauf hätten - weil sie freiwillig verzichten oder keine Kenntnis von dieser Hilfe haben. Die Organisation Pro Senectute hat im Internet einen Rechner aufgeschaltet, mit dem sich der Anspruch auf EL überprüfen lässt.

Mit dem untenstehenden Link können Sie überprüfen ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben.

Rechner Ergänzungsleistungen

NZZ am Sonntag, 19. Dezember 2021

Wie läuft der ideale Entscheidungsprozess für die Heimsuche ab?
Idealerweise setzt der Informations- und Planungsprozess rund um das Wohnen und Leben im Alter so früh wie möglich ein – er kann entsprechend mehrere Jahre dauern. So hat man genug Zeit, sich mit den verschiedenen Wohnformen und den ambulanten und stationären Angeboten auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, welche Formen in welcher Situation für einen infrage kommen können. Ein weiterer Grund für die rechtzeitige Vorsorge ist die Tatsache, dass ein Heimeintritt mit Wartezeiten verbunden sein kann.

Sprechen Sie auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen über Möglichkeiten und Wünsche. Und schauen Sie sich die verschiedenen Angebote selber an, sprechen Sie mit den Verantwortlichen der Institutionen, für die Sie sich interessieren, und studieren Sie Broschüren, Webseite usw. in aller Ruhe. Haben Sie sich für einen Heimeintritt entschieden, sollten Sie mit der Institution Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren und sich über die nächsten Schritte informieren lassen.

Was ist zu beachten, wenn Sie nach einem Spitalaufenthalt direkt in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten müssen?
An der Schnittstelle zwischen Akutspital und Alters- und Pflegeheim bzw. zwischen ambulanter Pflege zu Hause durch eine Spitexorganisation und stationärer Langzeitpflege muss sichergestellt sein, dass die Zuständigkeiten klar sind und alle nötigen Informationen fliessen. Deshalb regeln Spitäler, Spitex und Alters- und Pflegeheime den direkten Übertritt immer häufiger mit standardisierten Abläufen. Dabei werden aber nicht nur die Interessen der verschiedenen Behandlungs- und Betreuungspersonen berücksichtigt, sondern explizit auch die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.

Was machen Sie mit Schuldgefühlen, wenn Sie Ihre Angehörigen ins Alters- oder Pflegeheim angemeldet haben?
Wer beispielsweise mit seinen Eltern übereinkommt, dass diese in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen sollten, kann von Schuldgefühlen und Selbstzweifeln geplagt werden. Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, wenn man weiss, als wie gut die Lebens- und Pflegequalität in Schweizer Alters- und Pflegeinstitutionen von den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrgenommen wird. 2015 ergab die Studie RESPONS der Berner Fachhochschule aufgrund einer repräsentativen Befragung, dass 94 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner ihr Alters- oder Pflegeheim anderen weiterempfehlen würden.

Eine seriöse und rechtzeitige Vorbereitung der Entscheidung für einen Heimeintritt kann dazu beitragen, dass Schuldgefühle gar nicht erst entstehen. Sprechen Sie das Thema aktiv an, beziehen Sie ihre Angehörigen in den Prozess ein. Schauen Sie sich gemeinsam Institutionen direkt vor Ort an. Diese veranstalten auch regelmässig Besuchstage und beraten Sie gern.

Neben den Bedürfnissen und Wünschen der Angehörigen zählen zudem auch Ihre eigenen: Machen Sie sich und ihrem Umfeld klar, dass auch Sie nur ein Mensch sind, dessen Leistungs- und Belastungsgrenze sowohl im Berufs- als auch im Familienleben irgendwann erreicht ist. Sprechen Sie offen darüber, bevor Sie mit der Pflege- und Betreuungssituation überfordert sind!

Und wenn sich die Schuldgefühle trotzdem nicht ausräumen lassen, arbeiten Sie diese mittels einer professionellen Beratung z. B. durch eine Psychologin oder einen Seelsorger auf. Oft geht es dann um tieferliegende Fragestellungen wie Anerkennung und Zuwendung von Angehörigen oder um Angst vor Kritik und Liebesentzug.

Die Zeit, die Ihnen mit Ihren Angehörigen bleibt, kann durch das Leben im Alters- oder Pflegeheim eine andere Qualität bekommen – eine bessere Qualität.

Welche administrativen Schritte vor dem Heimeintritt müssen mit dem Alters- oder Pflegeheim gemacht werden?
Wer sich für einen Platz in einem Alters- und Pflegeheim anmelden will, tut dies direkt beim Heim mit einem Formular bzw. Gesuch. Es kann sein, dass es gewisse Kantone anders regeln – in diesem Fall sind die Institutionen informiert und teilen dies den Gesuchstellenden mit. Man kann sich gleichzeitig an mehreren Orten anmelden; nur sollte man keine schriftlichen Verbindlichkeiten eingehen, bis die definitive Wahl gefallen ist. Verschiedene Kantonalverbände von CURAVIVA sowie die für Altersfragen zuständigen Abteilungen in den Kantonsverwaltungen geben einen Überblick über die aktuell freien Heimplätze und/oder eine Heimliste.

Wenn das Alters- und Pflegeheim in einem anderen Kanton liegt als das bisherige Zuhause, ist Vorsicht geboten. Es braucht unbedingt zusätzliche Abklärungen zwischen der ausgewählten Institution im Kanton A und der Herkunftsgemeinde im Kanton B. Dies deshalb, weil die Finanzierung der Pflegerestkosten, welche die öffentliche Hand übernimmt, gesetzlich erst unbefriedigend gelöst ist.

Damit man in eine Institution eintreten kann, ist eine ärztliche Verordnung nötig. Diese weist entweder eine Pflegebedürftigkeit nach, oder sie begründet, dass aufgrund von sozialen Schwierigkeiten oder einer Demenzerkrankung ein weiteres Verbleiben am bisherigen Wohnort unmöglich ist. Der Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim ist nicht an eine Alterslimite gebunden. Dies gilt auch für andere altersgerechte Wohnformen wie Wohnen mit Dienstleistung, Akut- und Übergangspflege, Tages- und Nachtstrukturen usw.

Informationen über und Hilfsmittel für die Vorbereitung auf einen Heimeintritt bieten verschiedene Kantonalverbände von CURAVIVA sowie Pro Senectute auf ihren Webseiten an.

Welche Rechte und Pflichten beinhaltet der Heimvertrag?
Wie bei einem normalen Mietvertrag, ist auch die Auflösung eines Pensionsvertrags mit einer Kündigungsfrist verbunden. Für den Todesfall wird dabei oft eine Frist von 30 Tagen vereinbart. Das heisst, in dieser Zeit müssen die Kosten für die Hotellerie weiterbezahlt werden, jedoch längstens bis zur Weitervermietung des Zimmers an eine andere Person. 

Was können und müssen Sie ins Alters- oder Pflegeheim mitnehmen?
In vielen Alters- und Pflegeheimen ist es möglich, persönliche Gegenstände (Bilder, kleine Möbel usw.) aus dem bisherigen Zuhause mitzubringen. Meistens wird das Zimmer vonseiten der Institution mit einem Pflegebett, einer Notfalleinrichtung, einem Tisch und Stuhl sowie mit einem Schrank ausgestattet.

Die vielfältigen neuen Wohnformen lassen jedoch auch weitergehende Lösungen zu. Was man mitnehmen kann, hängt vom spezifischen Wohnangebot und den Möglichkeiten der Institution ab.

Welche administrativen Schritte vor dem Heimeintritt müssen privat gemacht werden?
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, müssen folgende administrativen Schritte vor oder während des Heimeintritts privat gemacht werden:

  • Institution auswählen: In allen Kantonen können die Alters- und Pflegeheime direkt kontaktiert, angefragt und besichtigt werden – in manchen Fällen ist sogar ein Testaufenthalt möglich. So findet man am besten heraus, welche Institution und welche Wohnform zu seinen Bedürfnissen passt. Gefällt einem eine Institution, kann man ein Eintrittsgesuch stellen. 

  • Versicherungen: Beim Übertritt in ein Alters- und Pflegeheim sollten alle bestehenden Versicherungspolicen überprüft werden. Zum Beispiel kann man die Hausratversicherung in der Regel reduzieren, wenn man von einem Haus in ein Zimmer umzieht und weniger Gegenstände versichern muss. Die Privathaftpflichtversicherung ist daraufhin zu prüfen, ob sie auch Schäden deckt, die von dementen Personen verursacht werden. Bei einer Rechtsschutzversicherung wiederum ist zu beachten, dass im Alter viele Risiken wie Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Arbeitgeber wegfallen.

Welche therapeutischen Leistungen (z. B. Massagen, Physiotherapie) bieten die Alters- und Pflegeheime an?
Neben Begleitung, Betreuung und Pflege brauchen Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen eine sehr gute medizinische und therapeutische Versorgung. Diese muss von den Institutionen organisiert und koordiniert werden.

Wie wird der Pflege- und Betreuungsbedarf gehandhabt?
Wie stark pflegebedürftig man ist, wird mit einem sogenannten Pflegebedarfsinstrument gemessen und aufgrund einer ärztlichen Verordnung individuell festgelegt. In der Schweiz finden heute drei Instrumente Anwendung (BESA, RAI/RUG, Plaisir). Jedes Alters- und Pflegeheim arbeitet mit dem gleichen System für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

Der festgestellte Pflegebedarf wird in Minuten pro Tag ausgewiesen. Je nach Minutenzahl wird man in eine von zwölf Pflegestufen eingeteilt. Die Pflegestufe ist relevant für die Pflegefinanzierung, an dem sich die Krankenversicherung innerhalb einer bestimmten Bandbreite, die Bewohnerin/der Bewohner mit einem Maximalbetrag von CHF 21.60 pro Tag und die öffentliche Hand für die Restkosten beteiligen.

Die Evaluation des Pflegebedarfs muss mindestens alle sechs Monate neu durchgeführt werden – oder bei einer plötzlichen Veränderung des individuellen Pflegebedarfs. Sie ist lückenlos zu dokumentieren, und die/der betroffene Bewohner/in hat ein Einsichtsrecht.

Vom Pflegebedarf ist der Betreuungsbedarf abzugrenzen. Dieser wird in der Regel unabhängig von der Pflegebedürftigkeit in Form einer Tagespauschale vereinbart, die vollumfänglich durch die Bewohnerin/den Bewohner zu finanzieren ist. Der Betreuungsaufwand während der Aufenthaltsdauer in einem Alters- und Pflegeheim ist sehr unterschiedlich. Eine individuelle, detaillierte Einzelverrechnung aller Betreuungsleistungen wäre nicht effizient und ist deshalb unüblich.

Haben Sie freie Arztwahl im Heim?
Grundsätzlich muss die freie Arztwahl auch für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims sichergestellt sein. Das heisst, in Institutionen mit eigenem (angestelltem) Heimarzt braucht es das Einverständnis der Bewohnerin/des Bewohners, dass sie/er freiwillig auf den Beizug des bisherigen Hausarztes verzichtet.

Die Frage nach der Arztwahl sollte vor dem Heimeintritt mit den Verantwortlichen der Institution abgeklärt werden.

Quelle: Curaviva Schweiz

Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie die Werte und Bedürfnisse kommender Generationen von älteren Menschen (insbesondere der sogenannten Babyboomer der Jahrgänge 1946–1964) zeichnen sich gewisse Trends ab, was Formen des Wohnens im Alter betrifft:

Ältere Menschen wollen so lange und so selbstständig wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen.

Dabei wollen sie bei Bedarf möglichst massgeschneiderte Dienstleistungen zur Unterstützung im täglichen Leben in Anspruch nehmen können, wobei wichtig ist, selbst wählen und entscheiden zu können, welche Dienstleistungen wann erwünscht sind. Darum dürfte das Modell Wohnen mit Service in Alterswohnungen mit seiner Verbindung der Gesichtspunkte «Autonomie» und «Sicherheit», «Unterstützung» und «Gemeinschaft» für viele alte Menschen hohe Attraktivität besitzen. Es zeichnen sich Tendenzen ab, im Rahmen von Wohnen mit Service noch verstärkt pflegerische Dienstleistungen anzubieten, sodass auch stärker pflegebedürftige alte Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.

Altersgerechtes Wohnen wird sich nicht nur auf hindernisfreien Wohnraum fokussieren, sondern verstärkt auch der Bedeutung eines altersadäquaten Wohnumfeldes (gut zugängliche Wege, Anbindung an öffentlichen Verkehr, nahe Einkaufsmöglichkeiten und andere Dienstleistungen, soziale Vernetzung in der Nachbarschaft) Beachtung schenken.

Technologische Errungenschaften im Bereich altersgerechter Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben (sog. Ambient Assisted Living AAL) dürften in den kommenden Jahrzehnten die Möglichkeiten des selbstständigen Wohnens mit Service signifikant erweitern.

Stationäre, institutionelle Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Heime) werden ihre Dienstleistungen vermehrt

  • an einer normalen, privaten Alltagsgestaltung orientieren,
  • individuelle Wahlmöglichkeiten in ihr Angebot integrieren
  • und sich zum Leben in ihrer Umgebung im Quartier hin öffnen.

Generell dürften sich Wohn- und Pflegekonzepte von beiden Seiten in Form verschiedenster Nutzungsmischungen aufeinander zubewegen.

Zwischenbereiche der bisherigen Wohn- und Betreuungsformen dürften ausgebaut werden: also Bereiche zwischen ambulanten und stationären Angeboten, zwischen professioneller und informeller Hilfe, zwischen Normal- und Sonderwohnformen.

Quelle: Curaviva Schweiz

Suchen Sie eine Alterswohnung, betreutes Wohnen, einen Platz in einem Alters- oder Pflegezentrum, Residenz oder Senioren-Wohngemeinschaft? Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und schauen in unserem Netzwerk nach Angeboten.

Wir suchen gerne für Sie kostenlos nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit. Füllen Sie einfach den Suchauftrag auf unserer Startseite aus und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Ein Thema ist die Sozialraumorientierung im Verständnis von CURAVIVA Schweiz. Im Folgenden können Sie sich einen Überblick über das Konzept und die Finanzierung zur zukünftigen Betreuung und Pflege von Menschen mit Unterstützungsbedarf machen.

Konzept

Im Rahmen eines Paradigmenwechsels in der Betreuung, Begleitung und Pflege von Menschen mit Unterstützungsbedarf plädiert CURAVIVA Schweiz für die Sozialraumorientierung. Das Konzept liegt allen Bereichen des nationalen Branchenverbands zugrunde: Menschen im Alter, Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche. Folgende übergeordnete Aspekte sind für den Branchenverband zentral:

Bedarfsorientierung anstatt Angebotsorientierung: die konsequente Ausrichtung der Leistungen am individuellen Bedarf. Die Unterstützungsleistungen passen sich den Menschen an, nicht die Menschen dem vorhandenen Betreuungsangebot. Damit steht die individuelle Lebensqualität im Zentrum. Der Bedarf wird in der Regel durch die Mitwirkung der Einzelnen festgestellt.

Eine konsequente Ausrichtung an den individuellen Ressourcen fördert Autonomie und Selbstwirksamkeit. Der einzelne Mensch profitiert von bereits vorhandenen Ressourcen in seinem Sozialraum. So werden sowohl räumliche Ressourcen (Quartier) als auch personelle Ressourcen (Angehörige, Nicht-Profis) ideal eingesetzt.

Die Öffnung der Einrichtungen ist zentral für die Teilhabe und die Teilgabe der betreuten Personen am sozialen Leben und fördert den Aspekt der Normalisierung.

Verschiedenes Fachwissen wird durch interdisziplinäre Zusammenarbeit integriert, d.h. Angebote sollen nicht nur voneinander abgegrenzt werden. Rund um einzelne Situationen müssen die professionelle und die nicht-professionelle Arbeit koordiniert werden, damit massgeschneiderte Betreuung und Begleitung möglich wird.

Orientiert sich eine Einrichtung am individuellen Bedarf, ergeben sich Mischformen von ambulanter und stationärer Betreuung und Begleitung sowie vielfältige adressatengerechte Angebote. Die Menschen sollen zudem Ressourcen auch ausserhalb der Einrichtung nutzen können. Das Unterstützungsangebot soll sich am «normalen Leben» orientieren. Dies bedeutet den Einbezug des sozialen Systems und der Umwelt, in welchen die Menschen ihr Leben führen.

Die Sozialraumorientierung verläuft Hand in Hand mit der Lebensqualitätskonzeption von CURAVIVA Schweiz. Beiden Konzepten liegt die Haltung zu Grunde, dass das Individuum im Zentrum steht. Ziel ist es, die Person zu befähigen und Partizipation zu ermöglichen. Beschäftigt sich die Lebensqualitätskonzeption in erster Linie mit dem Inhaltlichen, so konzentriert sich die Sozialraumorientierung auf Strukturen (Lebensraum, Bauten) und Abläufe (fachliche Zusammenarbeit, Interdisziplinarität, Case Management).

Finanzierung

Die Umsetzung verlangt nach wesentlichen Anpassungen in der Finanzierung der Leistungen in allen drei Fachbereichen. CURAVIVA Schweiz setzt sich für ein neues Finanzierungssystem ein, dessen Anreize die oben genannten Aspekte fördert. Die finanziellen Mittel müssen den Zielen des Betreuungs-, Begleitungs-, Pflegeauftrags entsprechen. Speziell zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Sozialraumorientierung der Verbesserung der Qualität und nicht in erster Linie finanziellen Einsparungen dient. Denkbar sind die subjektorientierte Finanzierung, das Sozialraumbudget oder das Globalbudget.

Quelle: Curaviva Schweiz